Zebrafinkenclub Südwest e.V. Sitz Karlsruhe |
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Die Vereinsleitung/Vorstandschaft Stand: 3/2007 |
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Koordinator/Vorsitzender: | Schriftführer: | Kassierer: | Schauleiter: | |
Walter Trunzer (seit 3 / 2001) | kommissarisch /gem. Trunzer/ Wick /Kolb | Peter Wick seit 3 /2003 | Edgar Kolb seit 3 / 2012 | |
Höhenweg 58 | Scheffelstraße 12 | Waldpfad 48 | ||
74838 Limbach | 76476 Bischweier | 68723 Plankstadt | ||
Telefon: 06287 / 929421 | Telef. 07222 / 48446 Hdy.0179 5365 729 | Hdy. 0174 4976 510 | ||
Fax: 06287 / 95116 | ||||
E-mail: walter.trunzer@web.de |
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zur Zeit nicht besetzt | ||||
Postempfänger ist aus | ||||
Orgagründen nur der | ||||
Koordinator | ||||
Zusammenkünfte und die Vogelschau finden immer im Vereinsheim: der Kaninchenzucht und Vogelfreunde Verein P 85 "Fortschritt"Kandel e. V.Badallee, 76870 Kandel statt. | ||||
Mitgliedsbeitrag: Einzelmtgl. € 8,00/ Familienmitglied. €11,00 wird am 15.02 p.a. eingezogen! | ||||
Festvereinbarte Termine: | ||||
Jahreshauptversammlung:
immer am ersten oder zweiten Sonntag im März; Beginn 10 Uhr im Vereinsheim P 85 in Kandel |
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Sommertreffen/Grillfest:
dieser Termin wird jedes Jahr bei der Jahreshauptversammlung neu
festgelegt für die Monate Mai/Juni/Juli |
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Schau (Internationales
Südwestdeutsches Prachtfinken-Championat)
immer am 03. Oktober jährlich; Einlieferung: immer von 7.00 bis 8.45 Uhr; im Jahr 2006 findet erstmals das "1. Internationale Südwestdeutsche Prachtfinken-Championat" statt. ( siehe auch unter "Startseite")
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Preisverleihung ca. 16.00 Uhr / Auslieferung ab 16.30 Uhr |
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Ehrenmitglieder: Ernst Weiler, Gerichtstr. 7; 67433 Neustadt/Wstr. | ||||
Willi Böhm, Erlenstr. 10a; 55425 Waldalgesheim Hans Fetzner, Bussardweg 5; 76279 Stutensee verstorben am 12.12.2011
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Vereinssatzung
Satzung des „ZEBRAFINKEN-CLUB SÜDWEST e. V.“
Sitz. Karlsruhe
eingetragen im
Vereinsregister Amtsgericht
Karlsruhe unter Nr.: 2228
am 9. August 1993
§ 1.
Name und Sitz
Der Verein führt den
Namen „ZEBRAFINKEN-CLUBSÜDWEST e. V.“ Sitz in Karlsruhe. Er soll in das
Vereinseinsregister eingetragen werden.
§ 2.
Zweck, Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die
Förderung der Zebra-Finken – Zucht nach dem DKB – AZ – Einheits-Standard.
Der Satzungszweck
wird verwirklicht, insbesondere durch die Durchführung von
Informationsveranstaltungen, Diavorträgen, Besprechungen, Meinungs-Austausch und
Zusammenarbeit der Mitglieder und Vogelausstellungen. Der Verein ist selbstlos
tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche .Zwecke. Mittel
des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 3. Mitgliedschaft
Der Verein hat
a.).ordentliche Mitglieder,
b.)Jugendmitglieder.
Mitglied kann jede
natürliche oder juristische Person werden. Natürliche Personen unter 18 Jahren
sind Jugendmitglieder. Über die Aufnahme, die schriftlich beantragt werden muss,
entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung muss nicht begründet sein. Gegen die
Ablehnung ist das Rechtsmittel der Berufung zur Mitgliederversammlung möglich.
§ 4. Rechte und Pflichten
Die Mitglieder sind
verpflichtet einen Beitrag zu zahlen, dass Höhe von der Mitgliederversammlung
bestimmt wird. Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins
teilzunehmen und das aktive und passive Wahlrecht auszuüben.
§ 5. Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft
endet a)
durch Tod,
b) durch Austritt
c) durch Ausschluss.
Der Austritt kann
jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erfolgen. Ein Mitglied
kann aus wichtigem Grund aus dem Verein ausgeschlossen werden; wichtige Gründe
sind insbesondere:
a) Beitragsrückstand von mehr als einem Jahr,
b) grober und wiederholter Verstoß gegen die Vereinssatzung
c) unehrenhaftes oder Vereinsschädigendes Verhalten
§6. Organe des Vereins sind
der Vorstand,
b) die
Mitgliederversammlung.
§ 7. Der Vorstand besteht aus:
a) dem Koordinator / Sprecher
b) dem Schriftführer / Schauleiter
c) dem Kassier.
Vorstand im Sinne
des § 26 BGB sind der Koordinator und der Schriftführer. Sie sind je
alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis ist bestimmt, dass der
Schriftführer nur bei Verhinderung des Koordinators tätig wird. Der Vorstand
wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Ihm
obliegt die Führung des Vereins. Der Schriftführer hat über jede
Mitgliederversammlung ein Protokoll anzufertigen, das von ihm und dem
Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Dem Kassier obliegt die Verwahrung und
Verwaltung des Vereinsvermögens.
§ 8. Mitgliederversammlung
Der Vorstand hat
mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn des Geschäftsjahres, die
Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung muss schriftlich mit einer
Frist von mindestens 2 Wochen vor der Versammlung eingereicht sein. Die
Mitgliederversammlung obliegt vor allem:
a)
die
Entgegennahme des Jahresberichts,
b)
die
Entlastung,
c)
Die Wahl der
Vorstandsmitglieder,
d)
Die
Festsetzung des Beitrags,
e)
Die
Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins
Weitere
Mitgliederversammlungen kann der Vorstand bei Bedarf einberufen, er muss dies
tun, wenn ein Viertel aller ordentlichen Mitglieder die Einberufung schriftlich
unter Angabe der Gründe verlangt. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache
Mehrheit der erschienen Mitglieder, soweit die Satzung nicht anderes bestimmt.
Zu Satzungsänderungen und zur Auflösung ist eine Mehrheit on 3/4 der Erschienen
erforderlich.
§ 9. Auflösung
Bei Auflösung des
Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins
mit Einwilligung des Finanzamtes einer durch die Mitgliederversammlung des
Vereins zu bestimmenden gemeinnützigen Einrichtung zu, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige oder Mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
§ 10. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr.
Karlsruhe 17.
April 1993
Gez.: Friedrich
Kopp, Thomas Reister, Marcel Branderhorst, Edgar Kolb, Rosi Philipp, Charlotte
Theis, Willi Böhm